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Zwischen Urheberrecht - und digitaler Revolution

2024-05-28    
   

Die Kultur- und Kreativwirtschaft steht unter dem Eindruck von sich rasant entwickelnden Technologien. Künstliche Intelligenz und digitale Plattformen prägen eine neue Landschaft mit grundlegenden Auswirkungen auf das zukünftige Kultur- und Kreativschaffen. Für einen verantwortungsvollen Umgang beim Einsatz von KI und Plattformen, basierend auf rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen Überlegungen, braucht es einen gesellschaftlichen Diskurs. Das IGE (Eidg. Institut für Geistiges Eigentum) bietet mit dem Publikumsanlass CLTR 2024 (Culture 2024) am 5. November in Basel eine physische Plattform dazu.

An diesem Event diskutieren Kultur- und Kreativschaffende, KMU-Vertreter, Akademikerinnen und Politiker darüber, wie die Zukunft der Kultur- und Kreativwirtschaft im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz und einer florierenden Plattformwirtschaft aussehen soll. Es geht unter anderem um die Rechte an von der KI verwendeten Quellen und um die Verwertung von kreativen und künstlerischen Leistungen. Generell im Fokus steht die Frage, welchen rechtlichen Rahmen es braucht, um den unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht zu werden. Das Programm umfasst nebst Input-Referaten und Praxisbeispielen mehrere Paneldiskussionen, welche diese Themen von unterschiedlichen Seiten beleuchten. An den moderierten Gesprächsrunden werden namhafte Persönlichkeiten aus Kunst und Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik teilnehmen, für die Eröffnungsansprache wird Bundesrat Beat Jans erwartet.

Künstliche Intelligenz – Freund und Helfer oder Bedrohung?

Viele Kultur- und Kreativschaffende sehen KI als Bedrohung für ihre eigene Arbeit. Andere betrachten sie als Arbeitsinstrument. Aus ihrer Sicht bleibt menschliche Kreativität massgebend, um der KI die richtigen Anweisungen zu geben und dadurch ein Werk zu schaffen. Zum Einsatz von KI stellen sich beim Input wie auch beim Output verschiedene Fragen, die noch nicht geklärt sind. Darf zum Beispiel Literatur und Kunst ohne Einwilligung zum Training von KI-Modellen genutzt werden? Soll man für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke die Zustimmung der Rechteinhaberinnen einholen und diese entschädigen müssen? Wem gehört ein Bild, das durch KI erstellt wurde? Wie viel menschliches Engagement reicht aus, um die Schöpfung zum Werk eines Menschen zu machen? Und kann ein Bild geschützt sein, das mithilfe von KI erstellt wurde? Auch die Plattformwirtschaft wirft viele Fragen auf. Einerseits können digitale Plattformen einen einfacheren Zugang zu globalen Märkten schaffen, andererseits führt ihre wirtschaftliche Übermacht für die Kultur- und Kreativschaffenden zu Schwierigkeiten in der Verwertung. Es stellt sich die Frage, welchen rechtlichen Rahmen es hierzu braucht. Abschliessende Antworten auf all diese Fragen wird es am 5. November zwar nicht geben, doch soll der Anlass mögliche Vorgehensweisen aufzeigen.

Regulierung in der Schweiz

Die EU arbeitet momentan am sogenannten «AI Act», der weltweit ersten Regulierung von Künstlicher Intelligenz, die bis 2026 in Kraft treten soll. Sie soll ein regulatorisches Umfeld schaffen, in dem Unternehmen mit hoher Rechtssicherheit agieren können. Auch in der Schweiz ist die Diskussion über die Regulierung von Künstlicher Intelligenz eröffnet. Man ist sich mehrheitlich einig darüber, dass es Regeln braucht – welche Regulierung für den Umgang mit KI und Plattformwirtschaft bei uns sinnvoll ist, wird am 5. November eine zentrale Frage sein. Der Publikumsanlass des IGE soll Ansätze dazu aufzeigen.